Fortbildungen

Fort- & Weiterbildungsinstitut Physio Point

Fort- und Weiterbildungen für Krankengymnasten und Physiotherapeuten
Seit 2007 ist bekannt, dass für die Abrechnung mit der GKV alle Praxisinhaber oder fachliche Leiter sich nach § 124 Abs. 3 SGB V zielgerichtet fortbilden müssen. Die Fortbildungsverpflichtung umfasst 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren, davon möglichst 15 Punkte jährlich.

Staatliche Förderungen:
Weiterhin können Bildungsschecks (Infounter www.mags.nrw.de) und Prämiengutscheine (Infos unter www.bildungspraemie.info) eingelöst werden. Auch bei den neuen Kursen bleiben wir unserer Philosophie treu, nur Kurse auf dem höchsten Niveau anzubieten.

Ambulante
Rehabilitation

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