Fortbildungen

Fort- & Weiterbildungsinstitut Physio Point

Fort- und Weiterbildungen für Krankengymnasten und Physiotherapeuten
Seit 2007 ist bekannt, dass für die Abrechnung mit der GKV alle Praxisinhaber oder fachliche Leiter sich nach § 124 Abs. 3 SGB V zielgerichtet fortbilden müssen. Die Fortbildungsverpflichtung umfasst 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren, davon möglichst 15 Punkte jährlich.

Staatliche Förderungen:
Weiterhin können Bildungsschecks (Infounter www.mags.nrw.de) und Prämiengutscheine (Infos unter www.bildungspraemie.info) eingelöst werden. Auch bei den neuen Kursen bleiben wir unserer Philosophie treu, nur Kurse auf dem höchsten Niveau anzubieten.

Ambulante
Rehabilitation

COVID-19-Info

Danke, dass Sie unsere Hygieneregeln einhalten.

  • Wir empfehlen dringend in den Innenräumen der Schule zumindest eine medizinische Maske zu tragen; raten jedoch zum Tragen von Masken des Standards FFP2 oder vergleichbarer Standards wie (KN95/N95). Schüler müssen FFP2 Masken tragen.
  • Regelmäßiges Hände waschen und desinfizieren.
  • Einhalten der Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge)
  • Regelmäßiges Lüften der Klassenräume
  • Jeden Gegenstand nach der Benutzung gründlich desinfizieren.

3G-Nachweis erforderlich.

Geimpft

Getestet

Genesen

Gültige Nachweise sind wie bisher ausschließlich:

Impfnachweis (vollständig geimpft >14 Tage),
AG-Schnelltestnachweis (nicht älter als 24 Stunden),
Genesenennachweis (nicht älter als 3 Monate)
oder genesen + 1x geimpft