Fortbildungen
Fort- & Weiterbildungsinstitut Physio Point
Fort- und Weiterbildungen für Krankengymnasten und Physiotherapeuten
Seit 2007 ist bekannt, dass für die Abrechnung mit der GKV alle Praxisinhaber oder fachliche Leiter sich nach § 124 Abs. 3 SGB V zielgerichtet fortbilden müssen. Die Fortbildungsverpflichtung umfasst 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren, davon möglichst 15 Punkte jährlich.
Staatliche Förderungen:
Weiterhin können Bildungsschecks (Infounter www.mags.nrw.de) und Prämiengutscheine (Infos unter www.bildungspraemie.info) eingelöst werden. Auch bei den neuen Kursen bleiben wir unserer Philosophie treu, nur Kurse auf dem höchsten Niveau anzubieten.
