Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Worum geht es?

Die Ausbildung unterliegt der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung MPhG vom 26.05.1994 in der jeweils gültigen Fassung.

Die Ausbildungsdauer beinhaltet 3 Jahre Vollzeitunterricht und 6 Wochen Ferien jährlich. Darin enthalten sind Praktika in den kooperierenden Krankenhäusern von insgesamt 1.600 Stunden sowie Theorie- und Praxisunterricht von 2.900 Stunden, die in der Schule stattfinden. Der Unterricht findet Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und ca. 17.00 Uhr mit ca. 40 Wochenstunden statt.

Während der Ausbildung erhält die Physiotherapieschülerin/der Physiotherapieschüler eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe und Zahlung sich nach § 6 Vergütung des Buchstaben D zu den AVR Caritas richtet, und zwar:

  • im ersten Ausbildungsjahr: 1.215,24 €
  • Im zweiten Ausbildungsjahr: 1.275,30 €
  • Im dritten Ausbildungsjahr: 1.372,03 €

Zusätzlich zur Ausbildungshilfe wird eine monatliche Zulage in Höhe von 11,11 € gezahlt. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und benötigte Unterrichtsmittel müssen während der Ausbildungszeit selbst getragen werden.

  • Realschulabschluss, Fachabitur oder Abitur
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausführung des Berufes zum Physiotherapeuten
  • Bewerbungsanschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
  • Kopie Ihres Schulabschlusszeugnisses (sollte dies noch nicht vorliegen, reicht das letzte Halbjahreszeugnis)
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zum Beruf des Physiotherapeuten/in (hier als Download verfügbar: gesundheitszeugnis.pdf) [8 KB]
  • Kopie des Personalausweis
  • evtl. Zeugnis über eine bereits abgeschlossene Ausbildung
  • evtl. Zeugnis über ein früheres Arbeitsverhältnis

Der nächste Ausbildungsjahrgang startet am 01. Oktober.

Nach Eingang Ihrer Bewerbung werden Sie von uns zum Aufnahmetest eingeladen. Dieser besteht aus einem Gespräch, einem sportlich-motorischen Test sowie einem schriftlichen Teil. Gleichzeitig können Sie dabei unsere Schule näher kennenlernen. Wir stehen Ihnen auch gerne zu Fragen über Ihre zukünftige Ausbildung zur Verfügung.

Ambulante
Rehabilitation

COVID-19-Info

Danke, dass Sie unsere Hygieneregeln einhalten.

  • Wir empfehlen dringend in den Innenräumen der Schule zumindest eine medizinische Maske zu tragen; raten jedoch zum Tragen von Masken des Standards FFP2 oder vergleichbarer Standards wie (KN95/N95). Schüler müssen FFP2 Masken tragen.
  • Regelmäßiges Hände waschen und desinfizieren.
  • Einhalten der Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge)
  • Regelmäßiges Lüften der Klassenräume
  • Jeden Gegenstand nach der Benutzung gründlich desinfizieren.

3G-Nachweis erforderlich.

Geimpft

Getestet

Genesen

Gültige Nachweise sind wie bisher ausschließlich:

Impfnachweis (vollständig geimpft >14 Tage),
AG-Schnelltestnachweis (nicht älter als 24 Stunden),
Genesenennachweis (nicht älter als 3 Monate)
oder genesen + 1x geimpft